FAQ

Häufige Fragen – Klarheit von Anfang an

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Punkte rund um Patente, Marken, Designs und die Zusammenarbeit mit mir als Patentanwalt. Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist – sprechen Sie mich einfach an. Ich nehme mir gerne die Zeit.

Was kostet eine Schutzrechtsanmeldung?

Die Kosten hängen vom jeweiligen Schutzrecht (z. B. Patent, Marke, Design), vom Umfang und von der gewünschten Schutzregion ab. Ich biete Ihnen eine transparente Aufstellung der zu erwartenden Gebühren und erläutere Ihnen im Erstgespräch genau, was auf Sie zukommt. Für Gründer und Start-ups gibt es ferner oft Fördermöglichkeiten, die ich Ihnen gerne aufzeige.

Zunächst führen wir ein unverbindliches Erstgespräch online oder vor Ort bei Ihnen. Danach erhalten Sie eine Einschätzung und ein individuelles Angebot. Ich begleite Sie persönlich durch den gesamten Prozess: von der Recherche bis zur Einreichung – und darüber hinaus.

Diese Frage klären wir gemeinsam. Im Rahmen eines Erstgesprächs beurteile ich die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Idee und erkläre, welche Schutzrechte für Sie infrage kommen: z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design.

Das hängt vom Schutzrecht ab:

  • Designs und Marken können oft innerhalb weniger Wochen eingetragen werden.
  • Patente benötigen mehr Zeit, da sie ein Prüfungsverfahren durchlaufen – häufig mehrere Monate bis Jahre. Ich begleite Sie dabei Schritt für Schritt und halte Sie immer auf dem Laufenden.

Beide schützen technische Erfindungen, aber mit Unterschieden:
Ein Patent durchläuft ein Prüfungsverfahren, hat eine längere Schutzdauer und ist durchsetzungsstärker. Ein Gebrauchsmuster ist schneller eingetragen und eignet sich gut für kurzfristigen Schutz. Ich berate Sie, welche Schutzart in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Ja. Ich berate Sie zu internationalen Anmeldestrategien, z. B. über das PCT-Verfahren (für Patente), der internationalen Markregistrierung (Madrider Markenabkommen) oder der internationalen Designanmeldung (Haager-Abkommen). Gemeinsam legen wir fest, welche Regionen für Ihren Markterfolg relevant sind.

Der beste Schutz ist ein eingetragenes Schutzrecht – z. B. Patent, Marke oder Design. Darüber hinaus biete ich Schutzrechtsüberwachung an, um Verletzungen frühzeitig zu erkennen. Bei Konflikten vertrete ich Sie gegenüber dem jeweiligen Amt oder vor Gericht.

Absolute Vertraulichkeit ist für mich selbstverständlich. Als Patentanwalt unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Ideen, Unterlagen und Informationen sind bei mir in sicheren Händen.

Auch darauf ist meine Kanzlei ausgelegt. Ich nehme Ihnen so viel wie möglich ab, erkläre Ihnen das, was wirklich wichtig ist und sorge für einen effizienten Ablauf. Ob online oder telefonisch – Sie bestimmen, wie wir zusammenarbeiten.

Patentanwalt Philipp Avon sitzt vertrauensvoll an einem Schreibtisch mit Fachbüchern

Ich weiß noch gar nicht, ob ich ein Schutzrecht brauche – was tun?

Ganz einfach: Finden Sie im kostenfreien Erstberatungsgespräch heraus, welche Schutzart für Sie die richtige ist